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Argumentationshilfe bei unzureichender Versorgung mit Inkontinenzhilfen

Kosteneinsparungen dürfen nicht zu Lasten der Versorgungsqualität mit Inkontinenzhilfen gehen!

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. hat eine Argumentationshilfe im Falle von unzureichender Versorgung mit Inkontinenzhilfen erarbeitet. Die Argumentationshilfe umfasst neben wichtigen Hintergrundinformationen einen Musterantrag und Musterwiderspruch.

Seit dem 1. April 2007 können Krankenkassen im Wege der Ausschreibung Verträge mit Leistungserbringern über die Lieferung von Hilfsmitteln schließen. Dabei haben sie die Qualität der Hilfsmittel sowie die notwendige Beratung der Versicherten und sonstige erforderliche Dienstleistungen sicherzustellen und für eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten zu sorgen. Hilfsmittel der Krankenversicherung sind z. B. Rollstühle, Hörgeräte oder auch Inkontinenzhilfen wie Windeln. Im Bereich der Inkontinenzversorgung ist bundesweit zu beobachten, dass Krankenkassen die Leistung "Inkontinenzhilfen" ausschreiben und mit den günstigsten Anbietern Verträge abschließen.

Die von den Ausschreibungsgewinnern gelieferten Inkontinenzartikel weisen nach Rückmeldungen von Betroffenen überwiegend eine verminderte Qualität auf. Dazu schreibt die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Marion Caspers-Merk am 4. Mai 2009 in einem Schreiben an den Bundesverband: "Die mit Ausschreibungen bezweckten Kosteneinsparungen dürfen nicht zu Lasten der Qualität der Versorgung gehen. Die Krankenkassen schulden ihren Versicherten eine sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht ausreichende und zweckmäßige Versorgung."

Der Bundesverband empfiehlt den betroffenen Menschen, bei den Krankenkassen Anträge auf Versorgung mit Inkontinenzhilfen von ausreichender Qualität zu stellen. Der Musterantrag und ggf. der Musterwiderspruch des Bundesverbandes helfen hierbei.

Die vollständige Argumentationshilfe (incl. Musterantrag und Musterwiderspruch) finden Interessierte auf der Internetseite des Bundesverbandes unter <url>www.bvkm.de</url> in der Rubrik "Recht und Praxis/Argumentationshilfen/Versorgung mit Inkontinenzhilfen".

Wer keinen Internetzugang hat, kann die Informationen gegen Einsendung eines an sich selbst adressierten Rückumschlags (DIN A 4 oder 5, Euro 1,45) bestellen beim: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Stichwort "Inkontinenzhilfen", Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.

Weitere Infos unter <url>www.bvkm.de</url><

Stand: 8. Mai 2009

Der Inhalt der vorliegenden Argumentationshilfe ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr sind ausgeschlossen. Eine auf den Einzelfall bezogene fachkundige Beratung kann durch die Argumentationshilfe nicht ersetzt werden.

Katja Kruse

Referentin für Sozialrecht