Rechtliche Voraussetzungen für eine Bestattungsvorsorge von Menschen mit Behinderung
Viele Menschen mit Behinderung bzw. deren Eltern wollen gerne für ihre Bestattung vorsorgen. Hierfür müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden, wenn gleichzeitig Leistungen der Sozialhilfe wie Grundsicherung oder Eingliederungshilfe in Anspruch genommen werden. Grund hierfür sind die Regelungen zur Vermögensanrechnung, nach denen Leistungsempfänger nur einen bestimmten Geldbetrag zur freien Verfügung behalten dürfen. Welche Möglichkeiten trotz alledem für eine angemessene Bestattungsvorsorge bestehen, auf die der Sozialhilfeträger nicht zugreifen kann, listet das Informationsblatt der Bundesvereinigung Lebenshilfe auf.
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Anteiliges Pflegegeld rechtswidrig reduziert! – Bewohner von vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe erhalten von der Pflegekasse für die tageweise Pflege zu Hause bei den Eltern aufgrund einer neuen Berechnungsmethode ein geringeres anteiliges Pflegegeld.
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