Worum geht es:
In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Menschen mit schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen keine ausreichende Behandlung mit Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie erhielten oder mühsam darum kämpfen mussten, obwohl die medizinische Notwendigkeit unbestritten war. Der Grund war oft genug die Befürchtung der verordnenden Ärztinnen und Ärzte, ihr Heilmittelbudget zu überziehen und damit einen wirtschaftlichen Schaden zu erleiden.
Eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss bewirkt, dass die Gesetzlichen Krankenkassen bei Menschen mit schweren Behinderungen eine langfristige Heilmittelbehandlung genehmigen können. Heilmittel, die bei einer genehmigten langfristigen Heilmittelbehandlung ärztlich verordnet werden, werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Arztpraxen nicht negativ berücksichtigt.
Eine ähnliche Wirkung entfalten die seit 2013 zwischen den Krankenkassen und den Ärzten bundesweit vereinbarten Praxisbesonderheiten. Verordnungen werden als Praxisbesonderheiten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen anerkannt, wenn sie aufgrund einer der vereinbarten Diagnosen ausgestellt wurden.
Beide Regelungen sollten die Versorgung von Menschen mit schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen und einem langfristigen Heilmittelbedarf verbessern und die Hürden zur Verordnung von Heilmitteln für diesen Personenkreis absenken. Mit einer großen Patientenbefragung will die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss deshalb überprüfen, ob die gewünschte und erwartete Wirkung eingetreten ist und ob sich das Verfahren bewährt hat.
Den Fragebogen im PDF-Format sowie eine Ausfüllhilfe finden Sie im Anhang dieses Textes
Der ausgefüllte Fragebogen wird durch klicken auf das Feld „Formular senden“ (oben rechts) automatisch an die Stabsstelle Patientenbeteiligung weiter geleitet.
Die Befragung dauert ca. 5 Minuten!
Einsendeschluss ist der 15.Juli 2014.
(Quelle: Mail des bvkm vom April 2014)
