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Begleitung eines Kindes ins Krankenhaus

Ist aus medizinischen Gründen die Aufnahme einer Begleitperson für das behinderte Kind während des Krankenhausaufenthaltes erforderlich, so sind die Kosten für die Begleitperson von der Krankenkasse zu übernehmen. Der Krankenhausarzt muss bestätigen, dass die Aufnahme einer Begleitperson für den Heilerfolg unabdingbar ist. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn keine ausreichende Verständigung mit dem behinderten Kind möglich ist.