bvkm / Gesetzesänderungen bei den Leistungen der Grundsicherung
Durch das rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getretene „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ haben sich beim Arbeitslosengeld II und bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Veränderungen ergeben. Dies betrifft insbesondere die Höhe des Regelsatzes.