Der bvkm rät Betroffenen, in diesen Fällen beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt zu stellen. Der Kostenbeitrag von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung beschränkt sich für diese Leistung auf 24 Euro im Monat. Der Musterantrag des bvkm hilft bei der Argumentation gegenüber dem Sozialamt.
Er ist unter www.bvkm.de in der Rubrik „Arbeitsbereiche und Themen/Recht und Politik/ Argumentationshilfen/Grundsicherung“ zu finden. Wer keinen Internetzugang hat, kann die Informationen gegen Einsendung eines an sich selbst adressierten Rückumschlags (DIN A 4 oder 5, Euro 1,45) bestellen beim: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Stichwort „Hilfe zum Lebensunterhalt“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.
Weitere Infos unter www.bvkm.de
