Der Ratgeber berücksichtigt insbesondere die Änderungen, die sich durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 im Recht der Pflegeversicherung ergeben haben. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade.
Anbei die dazugehörige Pressemitteilung des Bundesverbandes.
Ab Ende Mai liegt auch die Druckversion vor. Die Bestelladresse ist dem Anhang zu entnehmen.
