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Deutscher Behindertenrat: Ein zukunftsorientiertes Europa mit weniger Barrieren für Menschen mit Behinderungen ist ein Muss!

Berlin, 18.07.2017. Noch immer stoßen Menschen mit Behinderungen überall in Europa im Alltag auf viele Barrieren: beim Bahn- oder Luftverkehr, an Geld-, oder Fahrausweisautomaten, beim elektronischen Handel oder bei der Kommunikation. Daher ist es dringend notwendig, eine gesamteuropäische Richtlinie für den barrierefreien Zugang zu den Produkten und Dienstleistungen des europäischen Binnenmarktes zu beschließen.


Anlässlich

des gesetzgebenden Prozesses zur Schaffung einer solchen Richtlinie fordert der

Deutsche Behindertenrat das europäische Parlament deshalb auf, „sich stärker am

ursprünglichen Entwurf der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2015 für ein europäisches

Gesetz zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act – EAA) zu orientieren“.

Denn dieser Entwurf legt wesentlich engere Kriterien für den Zugang zum

europäischen Binnenmarkt fest als der aktuelle Berichtsentwurf zum EAA, der am

25. April 2017 vom Binnenmarkt- und Verbraucherschutzkomitee (IMCO) des

Europäischen Parlaments verabschiedet wurde.  

„Barrierefreiheit

für Produkte und Dienstleistungen ist eine wesentliche Voraussetzung, damit

alle Menschen gleichberechtigt am politischen und gesellschaftlichen Leben

partizipieren können“, erklärt Hannelore Loskill, DBR-Sprecherratsvorsitzende

und Vorstandsvorsitzende der BAG SELBSTHILFE. „Es bedarf deshalb klarer

Zugangskriterien, um ein Mindestmaß an Barrierefreiheit zu garantieren. Dazu

zählt die Sicherstellung des barrierefreien Zutritts zu Bankgebäuden, Bahnhöfen

usw. („Built Environment“), in denen allen Menschen mit Behinderungen

zugängliche und benutzbare Bank- und Fahrkartenautomaten aufgestellt werden.

Der aktuelle Berichtsentwurf des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzkomitees

empfiehlt, diese Zusicherung der Zugänglichkeit zu Gebäuden aus dem EEA –

Entwurf zu streichen und schwächt damit den ursprünglichen Vorschlag der

Europäischen Kommission in seinen Kernvorschriften. Diese Aufweichung des

Kommissionsentwurfs von 2015 für eine Richtlinie der

Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EAA) kann

seitens des Deutschen Behindertenrates nicht akzeptiert werden!“, stellt

Hannelore Loskill klar. „Das Komitee verkennt, dass mit einer europaweiten

Vereinheitlichung von Zugänglichkeitskriterien nicht nur die Lebensbedingungen

von Menschen mit Behinderungen erleichtert werden, sondern auch das

Funktionieren des Binnenmarktes verbessert wird“, führt Hannelore Loskill

weiter fort.

„Es ist

notwendig, einen klaren rechtlichen Rahmen zu entwickeln, um allen Akteuren

einen Handlungsrahmen zu geben, ihren Verpflichtungen gerecht zu werden und

ihre Innovationskraft zur Inklusion aller Nutzergruppen einzusetzen“, so

Hannelore Loskill. Vor diesem Hintergrund bestärkt der Deutsche Behindertenrat

eine Erarbeitung des European Accessibility Acts, welcher die Bedarfe der

Konsumenten nach barrierefreien Gütern und Dienstleistungen auf dem

europäischen Binnenmarkt unterstützt.

Gemeinsam mit

dem Europäischen Behindertenforum appelliert der Deutsche Behindertenrat an die

Vollversammlung des Europäischen Parlaments „im Gesetzgebungsprozess sowohl im

Sinne der Interessen von 80 Millionen Menschen mit Behinderungen als auch aller

Verbraucher von Dienstleistungen und Produkten im Bereich Barrierefreiheit zu

agieren und zu entscheiden“, so die DBR- Sprecherratsvorsitzende Hannelore

Loskill.

(Quelle:

BAG SELBSTHILFE mit Mail vom 18.07.2017)