Anlässlich
des gesetzgebenden Prozesses zur Schaffung einer solchen Richtlinie fordert der
Deutsche Behindertenrat das europäische Parlament deshalb auf, „sich stärker am
ursprünglichen Entwurf der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2015 für ein europäisches
Gesetz zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act – EAA) zu orientieren“.
Denn dieser Entwurf legt wesentlich engere Kriterien für den Zugang zum
europäischen Binnenmarkt fest als der aktuelle Berichtsentwurf zum EAA, der am
25. April 2017 vom Binnenmarkt- und Verbraucherschutzkomitee (IMCO) des
Europäischen Parlaments verabschiedet wurde.
„Barrierefreiheit
für Produkte und Dienstleistungen ist eine wesentliche Voraussetzung, damit
alle Menschen gleichberechtigt am politischen und gesellschaftlichen Leben
partizipieren können“, erklärt Hannelore Loskill, DBR-Sprecherratsvorsitzende
und Vorstandsvorsitzende der BAG SELBSTHILFE. „Es bedarf deshalb klarer
Zugangskriterien, um ein Mindestmaß an Barrierefreiheit zu garantieren. Dazu
zählt die Sicherstellung des barrierefreien Zutritts zu Bankgebäuden, Bahnhöfen
usw. („Built Environment“), in denen allen Menschen mit Behinderungen
zugängliche und benutzbare Bank- und Fahrkartenautomaten aufgestellt werden.
Der aktuelle Berichtsentwurf des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzkomitees
empfiehlt, diese Zusicherung der Zugänglichkeit zu Gebäuden aus dem EEA –
Entwurf zu streichen und schwächt damit den ursprünglichen Vorschlag der
Europäischen Kommission in seinen Kernvorschriften. Diese Aufweichung des
Kommissionsentwurfs von 2015 für eine Richtlinie der
Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EAA) kann
seitens des Deutschen Behindertenrates nicht akzeptiert werden!“, stellt
Hannelore Loskill klar. „Das Komitee verkennt, dass mit einer europaweiten
Vereinheitlichung von Zugänglichkeitskriterien nicht nur die Lebensbedingungen
von Menschen mit Behinderungen erleichtert werden, sondern auch das
Funktionieren des Binnenmarktes verbessert wird“, führt Hannelore Loskill
weiter fort.
„Es ist
notwendig, einen klaren rechtlichen Rahmen zu entwickeln, um allen Akteuren
einen Handlungsrahmen zu geben, ihren Verpflichtungen gerecht zu werden und
ihre Innovationskraft zur Inklusion aller Nutzergruppen einzusetzen“, so
Hannelore Loskill. Vor diesem Hintergrund bestärkt der Deutsche Behindertenrat
eine Erarbeitung des European Accessibility Acts, welcher die Bedarfe der
Konsumenten nach barrierefreien Gütern und Dienstleistungen auf dem
europäischen Binnenmarkt unterstützt.
Gemeinsam mit
dem Europäischen Behindertenforum appelliert der Deutsche Behindertenrat an die
Vollversammlung des Europäischen Parlaments „im Gesetzgebungsprozess sowohl im
Sinne der Interessen von 80 Millionen Menschen mit Behinderungen als auch aller
Verbraucher von Dienstleistungen und Produkten im Bereich Barrierefreiheit zu
agieren und zu entscheiden“, so die DBR- Sprecherratsvorsitzende Hannelore
Loskill.
(Quelle:
BAG SELBSTHILFE mit Mail vom 18.07.2017)
