Inhalt

Eltern dürfen über Fixierung entscheiden

Ob behinderte Kinder in einer offenen heilpädagogischen Heimeinrichtung nachts angegurtet werden dürfen, entscheiden allein die Eltern. Eine richterliche Genehmigung ist hierfür nicht erforderlich, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied. (AZ; XII ZB gg9/11)

Quelle: Kinder spezial Nr. 47 (Winter 2013/14)