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Entlassmanagement: Versorgungslücken nach stationärer Behandlung geschlossen

Wer kennt es nicht: Die Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgt Freitagmittag, Medikamente gibt es nur für den Tag und der Hausarzt ist schon im Wochenende. Wo sollen Betroffene jetzt die Medikamente bis Montag herbekommen, oder gar die Hilfsmittel die dringend gebraucht werden? Krankenhäuser dürfen nicht krank schreiben. Damit soll jetzt Schluss sein. Eine neue Regelung ist im Dezember erarbeitet worden und soll Abhilfe schaffen.

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Berlin, 17. Dezember 2015

Krankenhäuser können ihren Patientinnen und Patienten bei Entlassung zukünftig für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Soziotherapie verordnen. Es kann für diesen Zeitraum auch eine etwaige Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Zudem ist jetzt eine Verordnung von Arzneimitteln durch die Krankenhausärztin oder den Krankenhausarzt möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die entsprechenden Richtlinien fristgerecht in Umsetzung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes um Regelungen zum Entlassmanagement von Krankenhäusern ergänzt.(Quelle vom 25.01.2016: www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/595/)

 

Die vollständige Pressemitteilung sowie weiterführende Informationen findet Ihr hier: Gemeinsamer Bundesausschuß - PM - Entlassungsmanagement