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Finanzielle Hilfe für kranke Kinder

Ab 1. Juli wird das Leben für berufstätige Eltern behinderter Kinder etwas leichter: sie erhalten künftig auch Krankengeld für die Erkrankung ihres Kindes, wenn es zwölf Jahre oder älter ist.

Bisher durften die gesetzlichen Krankenkassen den Lohnausfall der Eltern nur auffangen, wenn das erkrankte Kind noch nicht zwölf Jahre alt war. Diese Altersgrenze entfällt nun bei Kindern, die behindert und auf Hilfe angewiesen sind.

Unter "behindert und auf Hilfe angewiesen" versteht der Gesetzgeber, dass das Kind in seiner seelischen, geistigen oder körperlichen Entwicklung hinter seinen Altersgenossen zurücksteht - und zwar seit mindestens sechs Monaten. "Ob diese Voraussetzungen auf ein Kind zutreffen, darüber entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung", erklärt Wolfgang Görshop von der DAK Dortmund. "Wenn aber beispielsweise für die Pflegeversicherung schon einmal festgestellt wurde, dass das Kind pflegebedürftig ist, verzichten wir auf eine erneute Begutachtung".

Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für zehn Arbeitstage pro Jahr und Kind - es sei denn, der Arbeitgeber bezahlt die Freistellung. Alleinerziehende haben Anspruch auf zwanzig Arbeitstage pro Kind.