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Grundsicherungsaufzahlung Verjährung droht

Info vom Landesverband für Körperbehinderte BW

Verjährung beim Zusatzbeitrag (75€ / Monat) für Menschen mit Behinderung, die erwachsen sind, Grundsicherung beziehen und sich teilweise an der Führung des Haushaltes beteiligen können.

Verjährung droht bei Grundsicherung – rasch handeln!

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Das Bundessozialgericht hat am 23. Juli 2014 entschieden, dass volljährigen Menschen mit Behinderung, die zuhause bei den Eltern oder gemeinsam mit anderen Erwachsenen (nicht Ehegatte oder Lebenspartner!) in einer Wohngemeinschaft leben, die Leistungen der Regelbedarfsstufe 1 (statt Regelbedarfsstufe 3) zustehen - sofern sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Haushaltsführung beteiligen können. Konkret bedeutet dies 78 Euro im Monat (ab 2014) mehr! Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Landkreise und Kommunen angewiesen, das Urteil zunächst nicht umzusetzen. Deshalb müssen die Betroffenen selbst aktiv werden und einen Antrag auf Überprüfung stellen. Zum Jahresende 2014 läuft die Frist für Ansprüche aus dem Jahr 2013 ab. Wer nicht bis spätestens zum 31. Dezember 2014 den Überprüfungsantrag für 2013 stellt, verliert bis zu 936 Euro plus Zinsen!

Unter www.bvkm.de/recht-und-politik/argumentationshilfen/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html steht ein Musterschreiben bereit.