Die Autorinnen Larissa Rickli und Anne Wiegmann empfehlen in ihrem am 12.11.2013 im Kleisthaus in Berlin unter Beisein des Bundesbehindertenbeauftragten Hubert Hüppe vorgestellten Gutachten eine entsprechende Änderung der deutschen Rechtslage. "Gerade im Hinblick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen stellt das Rechtsgutachten ein wichtiges Signal für die Schaffung eines einkommens- und vermögensunabhängigen Bundesteilhabegesetzes außerhalb des Sozialhilferechtes dar", erklärte Hans-Günter Heiden, Pressesprecher der ISL. Denn behinderte Menschen müssen nicht nur regelmäßig einen Teil ihres Einkommens abgeben, wenn sie Leistungen zur Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben beziehen. Sie dürfen auch nur 2.600 Euro ansparen. Der Rest muss ans Sozialamt abgeführt werden, bzw. bevor dieses Vermögen verbraucht ist, werden keine Leistungen gewährt.
Das Gutachten ist im Internet abrufbar unter
