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Gutachten: Einkommens- und Vermögensanrechnung verstößt gegen Verfassung

Die derzeit praktizierte Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich unvereinbar und stellt zudem einen Verstoß gegen die Verfassung dar. Zu diesem Ergebnis kommt ein juristisches Gutachten der Berliner Humboldt Law Clinic für Grund- und Menschenrechte, das im Auftrag des Behindertenverbandes Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) erstellt wurde.

Die Autorinnen Larissa Rickli und Anne Wiegmann empfehlen in ihrem am 12.11.2013 im Kleisthaus in Berlin unter Beisein des Bundesbehindertenbeauftragten Hubert Hüppe vorgestellten Gutachten eine entsprechende Änderung der deutschen Rechtslage. "Gerade im Hinblick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen stellt das Rechtsgutachten ein wichtiges Signal für die Schaffung eines einkommens- und vermögensunabhängigen Bundesteilhabegesetzes außerhalb des Sozialhilferechtes dar", erklärte Hans-Günter Heiden, Pressesprecher der ISL. Denn behinderte Menschen müssen nicht nur regelmäßig einen Teil ihres Einkommens abgeben, wenn sie Leistungen zur Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben beziehen. Sie dürfen auch nur 2.600 Euro ansparen. Der Rest muss ans Sozialamt abgeführt werden, bzw. bevor dieses Vermögen verbraucht ist, werden keine Leistungen gewährt.

 

Das Gutachten ist im Internet abrufbar unter

www.isl-ev.de/index.php/de/component/remository/Dokumente/Gutachten-Einkommensanrechnung-verst%C3%B6%C3%9Ft-gegen-Verfassung/