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Hilfen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges

Die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges und des eventuell erforderlichen Umbaus kommt als Maßnahme der Eingliederungshilfe für Behinderte in Betracht, und zwar zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 54 I,1 SGB XII i.V.m. §§ 33 und 55 SGB IX).

Die Hilfe wird nach § 8 der Verordnung nach dem § 60 des SGB XII (Eingliederungshilfe-Verordnung) gewährt, „wenn der behinderte Mensch wegen Art und Schwere seiner Behinderung insbesondere zur Teilhabe am Arbeitsleben auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist; bei der Teilhabe am Arbeitsleben, findet die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung Anwendung“.

Die Leistungen können als Beihilfe oder Darlehen gewährt werden. Sie sind in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV), wie im vorstehenden Zitat bereits erwähnt, genauer definiert, wenn es sich um eine Teilhabe am Arbeitsleben handelt, Sie also zum Erreichen Ihres Arbeits- oder Ausbildungsplatzes auf ein Fahrzeug angewiesen sind.

Übrigens sind die Leistungen der KfzHV nicht abhängig davon, ob Sie Sozialhilfe beziehen oder nicht, sondern einkommensabhängig, d.h. die Höhe der Zuschüsse bemisst sich an der Höhe Ihres Einkommens. Die genauen Regelungen können Sie der Verordnung entnehmen.

Diese Vorschriften schließen jedoch andere Gründe als die Teilhabe am Arbeitsleben nicht aus. Auch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist bedeutsam. Wenn Sie z.B. eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, an einer Selbsthilfegruppe regelmäßig teilnehmen oder Ihre Fahrtkosten zu den notwendigen Therapien nicht mehr übernommen werden (vgl. Gesundheitsreform), kann eine Beihilfe oder ein Darlehen gewährt werden. Sie müssen jedoch auf das Fahrzeug angewiesen sein (z.B. wegen Art und Schwere der Behinderung), und eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder eines E-Rollstuhls kann Ihnen nicht zugemutet werden. Bei der häufig wenig behindertengerechten Ausstattung von öffentlichen Verkehrsmitteln und ihrer Haltestellen dürfte dies nicht allzu schwer nachzuweisen sein.

Zudem haben Sie nach § 10 der Eingliederungshilfe-Verordnung eventuell auch Anspruch auf die Übernahme der Kosten für den Führerschein, zur Instandhaltung sowie der Betriebskosten eines erforderlichen PKW, wenn Sie auf diesen angewiesen sind oder angewiesen sein werden. Dies ist eine Ermessensleistung („Kann-Leistung“) und muss in Ihrem Einzelfall überprüft werden.

Bei einer eventuellen Ablehnung müssen die Gründe hierfür genau dargelegt werden und Sie haben ein Anrecht auf den Nachweis, dass Ihr persönlicher Fall sorgfältig und individuell geprüft wurde. Juristisch ausgedrückt haben Sie ein Anrecht auf den Nachweis, dass das ‚Ermessen pflichtgemäß ausgeübt’ wurde.

 

Tipps zur Beantragung von Stiftungsgeldern

Der Landkreis sollte eigentlich den Umbau bezahlen. Oft tun sie es aber nicht. Dann muss man selber aktiv werden. Hier kommen Tipps, zusammengetragen von erfahrenen Eltern:

  • Bevorzugt Stiftungen in der Region, bzw. im gleichen Bundesland anschreiben.
  • Möglichst Stiftungen anschreiben, die das gewünschte Projekt (Hausumbauten, Autos, bestimmte Therapien) unterstützen.
  • Ansprechpartner herausfinden.
  • Erstkontakt per Brief, nicht E-Mail. Gut: vorher anrufen, ob man mit seinem Anliegen richtig ist. Auch ruhig noch mal nachhaken, wenn man nichts mehr gehört hat, es passiert leider ab und zu, das man eine "Aktenleiche" wird. Erst nach Nachfrage oder Absage wirklich davon ausgehen, dass die Stiftung sich nicht beteiligt,
  • davon ausgehen, dass man ein Vielfaches an Anfragen rausschickt, um eine größere Summe zusammen zu bekommen (Beispiel, bei einer Summe von ca. 30.000,- € für einen Lift, wurden ca. 70 schriftliche Anfragen rausgeschickt. Finanziert wurde diese Summe dann durch 18 Stiftungen).
  • Buch führen, also eine Liste führen, über die angeschriebenen Stiftungen, wann die Anfrage rausgegangen ist, wann und was für eine Rückmeldung gekommen ist, Fristen für Rückmeldungen beachten, Zahlungseingänge und Summen notieren bzw. listen.
  • Im Anschreiben Familiensituation schon ausführlich schildern, begründen warum Stiftungsgelder nötig sind. Fotos beifügen, evtl. schon Kostenvoranschlag, zumindest klare Kostenangaben machen.
  • Normalerweise muss die Finanzierung erst gesichert sein, bevor man kauft bzw. anfängt! Also rechtzeitig Förderung beantragen, manche Stiftungen verteilen ihr Geld nur ein oder zwei Mal im Jahr. Fristen bei Zusagen beachten, oft sichern die Stiftungen nur für einen befristeten Zeitraum die Beteiligung zu, dann um Fristverlängerung bitten.
  • Was sehr hilfreich sein soll, ist sich einen Sozialbericht erstellen zu lassen. Dafür müssen Sie zu einem Wohlfahrtsverband gehen, (Z.B. Rotes Kreuz, Caritas, etc.) und sich dort beraten lassen und den Sozialbericht dort ausstellen lassen. Siehe Unterlagen.
  • Wenn ihr Gelder erhalten habt, bedankt euch mit einem kurzen Schreiben. Schön ist auch z.B. ein Bild von euch und dem neuen "Stiftungsprojekt" z.B. Auto beizulegen.

Die Stiftungen versenden Fragebögen, unter anderem auch zur finanziellen Situation der Familie.

Die finanzielle Situation ehrlich und umfangreich dokumentieren, keine falsche Scham zeigen. Hier sind viele Kopien (Mietvertrag, Einkommensverhältnisse, Versicherungspolicen, Darlehen) notwendig. Oft teilen sich mehrere Stiftungen die Finanzierung der Projekte – immer alle Stiftungen angeben, bei denen beantragt wurde! Die Stiftungen stehen miteinander in Kontakt.

Meist wird ein Sozialbericht gefordert. Darin wird sozusagen von offizieller Seite bestätigt, was ihr angegeben habt: familiäre Situation, besondere Situation wegen der ihr Förderung beantragt. Erstellt wird der Bericht z.B. durch das Sozialamt der Stadt, durch Kirchengemeinden, Caritas oder Diakonie. Auch zahlen manche Stiftungen nur an solche karitativen Einrichtungen, diese leiten das Geld dann weiter, auch zahlen die meisten Stiftungen direkt an den Lieferanten. Im Vorfeld mit dem Lieferanten klären, ob dieser bereit ist, die Rechnung zu splitten, sowie eine karitative Einrichtung suchen, die dazu überhaupt bereit ist!

Vor allem gilt: Geduld und durchhalten! Es ist wirklich viel Papierkram und mühselig, aber meistens lohnt es sich! Haltet euch vor Augen, dass die Stiftungen verpflichtet sind ihre Gelder auszugeben und deshalb immer froh sind, wenn sie sinnvolle Projekte finden. Auch wenn es sehr unangenehm ist einen derartigen finanziellen und familiären „Striptease“ hinzulegen – wenn nur die Hälfte der Antragsteller mittendrin entnervt aufgibt, dann steigen für den Rest die Chancen immens, ihre Projekte finanziert zu bekommen!