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Kinder im Krankenhaus: Nicht ohne meine Mama!

Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) und Techniker Krankenkasse (TK) verabschieden gemeinsame Erklärung zur Mitaufnahme von Begleitpersonen

Düsseldorf/Siegen, 12. August 2005:


Wenn ein Kind ins Krankenhaus muss, ist die Trennung von den Eltern oft ein großes Problem. Um im Interesse der Kinder hier zu einer unbürokratischen und verlässlichen Lösung zu kommen, haben die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen Deutschlands (GKinD) und die Techniker Krankenkasse (TK) jetzt eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Sie regelt, unter welchen Bedingungen die Mutter oder eine andere Bezugsperson zusammen mit dem Kind automatisch in die Klinik mitaufgenommen werden kann. Als "patientenfreundliche und vorbildliche Regelung" begrüßt Jochen Scheel, Vorstandsvorsitzender von GKinD, das Engagement der TK. "Die medizinische Erfahrung zeigt, das Kinder und Jugendliche viel schneller gesund werden, wenn die Mutter oder eine andere Bezugsperson in der Nähe sein kann."

Die gemeinsame Erklärung definiert, dass bei allen Kindern bis acht Jahre (also bis zum 9. Geburtstag) die medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme einer Begleitperson gegeben ist. "Das heißt: Mutter und Kind werden, wenn gewünscht, automatisch gemeinsam stationär aufgenommen", erläutert Günter van Aalst von der TK in NRW. "Wir verzichten hier auf sämtliche bürokratischen Hürden und Anträge." Bei älteren Kindern und Jugendlichen gilt das gleiche Verfahren, wenn sie beispielsweise lebensbedrohlich erkrankt sind, Behinderungen vorliegen oder als Notfall eingewiesen werden.

Basis der gemeinsamen Erklärung ist eine seit Jahresbeginn gültige Änderung der Krankenhausfinanzierung. Danach erhalten die Kliniken 45 Euro pro Tag für die zusätzliche Unterbringung einer Begleitperson. "Leider sind nicht alle Kassen so kinderfreundlich wie die TK", berichtet Scheel: "Wir wünschen uns, dass andere Krankenkassen nun dem beispielhaften Vorbild der TK folgen und sich - im Sinne kranker Kinder und Jugendlicher und ihrer Angehörigen - diese unbürokratische Lösung zueigen machen."


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Gemeinsame Erklärung der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD)

und der Techniker Krankenkasse (TK)


GKinD und TK sind überzeugt, dass erkrankte Kinder maßgeblich davon profitieren, wenn eine vertraute Begleitperson während des gesamten Krankenhausaufenthalts an ihrer Seite ist. GKinD und TK stimmen darin überein, folgende gemeinsame Kriterien anzuwenden, wenn die medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme einer Begleitperson durch einen Krankenhausarzt festgestellt worden ist.


Eine medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme einer Begleitperson ist in der Regel bei nachfolgend genannten Kriterien anzunehmen:


bei Neugeborenen und Säuglingen


bei Kindern im Vorschulalter


bei Schulkindern bis acht Jahren


Die medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme einer Begleitperson besteht bei älteren Kindern in der Regel bei folgenden Indikationen (keine abschließende Aufzählung):


stationäre Aufnahme als Notfall


schwere/lebensbedrohliche Erkrankungen


körperliche oder geistige Behinderungen


Angst / Trennungsangst


Kinder mit Verständigungsproblemen


als Sterbebegleitung


pflegerische oder therapeutische Schulungsmaßnahmen für die Begleitperson.


Liegt eines der aufgeführten Kriterien vor, übernimmt die TK im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unbürokratisch die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson. Eine gesonderte Antragstellung der Klinik ist nicht notwendig. Die Zusage zur Kostenübernahme erfolgt kurzfristig.


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