Diese Fahrten können teilweise von Personen aus dem Umfeld abgedeckt werden. Teilweise müssen aber auch Mietwagen, Taxen oder Krankentransporte in Anspruch genommen werden.
Leider kommen die gesetzlichen Krankenkassen nicht in jedem Fall für die dabei entstehenden Fahrtkosten auf. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist immer eine vorherige Verordnung des Arztes. Der Arzt prüft, ob ein zwingender medizinischer Grund für die Fahrt vorliegt. Nur dann werden die Kosten übernommen. Die weiteren Bedingungen regeln die Krankentransport-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Quelle und weiterführende Informationen: Krankenfahrten - Wann zahlt die Kasse?
