Leistungen der Grundsicherung, Hilfen für Kinder nach vollendetem 18. Lebensjahr
Eltern mit Kindern, die sich dauerhaft nicht selbst versorgen können und damit erwerbsgemindert sind, können nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) Leistungen der Grundsicherung beantragen. Wir haben diesem Antrag leider dieses Jahr erst gestellt. Uns ist damit eine finanzielle Unterstützung für unsere Tochter für einen Zeitraum von 16 Monaten entgangen. Jeder von uns, der ein anspruchsberechtigtes Kind hat und diese Möglichkeit bisher nicht genutzt hat, sollte sich möglichst schnell darum kümmern. Diese Leistungen werden nämlich nur ab dem Monat des Antragsdatum und nicht rückwirkend gewährt.