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Mutter-Kind-Kuren sind jetzt Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Mit der Gesundheitsreform sind Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren zu stationären Pflichtleistungen der Krankenkasse geworden.

Für diese Maßnahmen gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär" ausdrücklich nicht!

Damit verbessert sich die Chance deutlich, eine solche Kur von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen.


Informationen zu den rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen und zur Antragstellung enthält der aktuelle Flyer des Bundesministeriums für Gesundheit, der in Zusammenarbeit mit dem Müttergenesungswerk herausgegeben wurde.


Der Flyer kann heruntergeladen werden unter [url]http://www.die-gesundheitsreform.de/presse/publikationen/pdf/broschuere_mutter-vater-kind-kuren.pdf[/url].