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Neue Heil- und Hilfsmittelverordnung

Mit den neuen Heil- und Hilfsmittelrichtlinien, die seit dem 01.07.2001 in Kraft sind, ändert sich einiges, was die Verordnung von Therapien und Hilfsmitteln für unsere Kinder betrifft. Bestandteil der Richtlinien ist ein sogenannter "Regelfall", der für jede Diagnose festlegt, welche Therapien notwendig sein sollen und wieviele Behandlungen der Arzt maximal verordnen darf. Es ist zu befürchten, dass unsere Kinder mit ihren seltenen Erkrankungen auch diesmal nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

 

Zum Glück wird es aber die Möglichkeit der "Verordnungen ausserhalb des Regelfalls" geben. Wie so oft werden wir Eltern wohl diejenigen sein, die die Ärzte und Krankenkassen auf diese Möglichkeiten hinweisen müssen, um die notwendigen Therapien für unsere Kinder zu bekommen.


Eine kurze Patienteninfo zu diesem Thema findet Ihr unter http://www.physio.de/hmr/patienteninformation.htm