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Neue Leistungen der Pflegeversicherung

Ab dem 01.04.2002 stehen pro Jahr insgesamt 460 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen zur Verfügung. Dieser Betrag ist zweckgebunden für die Inanspruchnahme von Leistungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege aufzuwenden.

Auch Leistungen der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste oder so genannte "niedrigschwellige Betreuungsangebote" (hierzu sind die Familienunterstützenden Dienste zu rechnen) können hierüber finanziert werden. Die beiden letztgenannten Angebote werden allerdings erst nach Qualitätsprüfungen durch die Pflegekassen zur Verfügung stehen. Ein Antrag auf Kostenerstattung ist in jedem Fall notwendig.


Die neuen Leistungen können Pflegebedürftige in Anspruch nehmen, die im häuslichen Bereich betreut werden und auf Dauer (mindestens 6 Monate) regelmäßig einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben.


Ein erheblicher Bedarf liegt vor, wenn mindestens zwei von 13 in einem Katalog vorgegebenen Einschränkungen vorliegen. Das Vorliegen dieser Einschränkungen wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) überprüft.