Inhalt

Neue Patienteninformation: Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs

 

Liebe LEONA-Familien,

anbei findet ihr eine Mail mit weiterführenden Links der BAG Selbsthilfe zum Thema:
"Neue Patienteninformation: Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs" dessen Inhalt durch unser Vorstandsmitglied Hans-Joachim Jentzsch gesichtet und folgend beurteilt wurde:

 

 

 

 

 

 


Eine Auswertung der Links hat ergeben, dass dieser Beschluss für unsere Mitgliedsfamilien durchaus von Interesse sein kann. Durch den Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassen sind zum 01.01.2017 Richtlinien zur Versorgung mit Heilmitteln erlassen worden. Sie sind für die Krankenkassen und Träger der Heilfürsorge bindend. Es gibt jetzt eine Liste der Diagnosen bei denen für die Versorgung mit Heilmitteln keine Anträge an die Krankenkasse mehr gestellt werden müssen. Mir ist klar, dass die Länge der Mail für manchen abschreckend wirken kann. Lasst Euch davon nicht abschrecken. Ich denke für manche Familie lohnt es sich.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Jentzsch

Kassenführer

LEONA e.V.

Mail der BAG Selbsthilfe zum o.g. Thema vom 02.01.2017:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

im Mai diesen Jahres wurden Änderungen zu den Regelungen für den

langfristigen Heilmittelbedarf in der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Das

Verfahren zur Genehmigung wurde vereinfacht und einige weitere Diagnosen in die

Liste für den langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen. Die Änderungen der

Heilmittelrichtlinie treten zum 1. Januar 2017 in Kraft.

 

Den entsprechenden Beschluss und die Diagnoseliste zum langfristigen

Heilmittelbedarf finden Sie unter diesem Link: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2590/

 

Die neue Liste für besondere Verordnungsbedarfe (sog. BVB-Liste), die die

bundesweiten Praxisbesonderheiten ablösen wird, finden Sie hier: http://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvorgaben_Wirtschaftlichkeitspruefung_Aenderungsvereinbarung.pdf

 

Es wird darauf hingewiesen, dass beide Listen das gleiche Ziel verfolgen:

Sie sollen den langfristigen Heilmittelbedarf von Menschen mit chronischen

Erkrankungen absichern. Die Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf ist

allerdings im Gegensatz zur sog. BVB-Liste nicht abschließend ausgestaltet, was

in den ersten Diskussionen ein Erfolg der Patientenvertretung war. Dies

bedeutet, dass man einen langfristigen Heilmittelbedarf auch bei Diagnosen

geltend machen kann, die nicht auf der Liste enthalten sind, allerdings in der

Schwere mit den dort aufgeführten Krankheiten vergleichbar sind.

 

Zum Verständnis dieser sehr komplexen Regelungen möchten wir Sie auch noch

auf die neue Patienteninformation  „Genehmigung eines langfristigen

Heilmittelbedarfs“ des G-BA aufmerksam machen.

 

Die neue Patienteninformation finden Sie hier: https://www.g-ba.de/downloads/17-98-3382/2016-12-05_G-BA_Patienteninformation_langfristiger%20Heilmittelbedarf_bf_WZ.pdf

 

Ansonsten wünschen wir Ihnen einen guten Start in neue Jahr!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Siiri Doka

Referatsleiterin Gesundheitspolitik und Selbsthilfeförderung

BAG SELBSTHILFE

Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung

und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.

Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldorf

Tel.:    0211-31006-56

Fax.:    0211-31006-48

E-Mail: siiri.doka@bag-selbsthilfe.de