Eine Auswertung der Links hat ergeben, dass dieser Beschluss für unsere Mitgliedsfamilien durchaus von Interesse sein kann. Durch den Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassen sind zum 01.01.2017 Richtlinien zur Versorgung mit Heilmitteln erlassen worden. Sie sind für die Krankenkassen und Träger der Heilfürsorge bindend. Es gibt jetzt eine Liste der Diagnosen bei denen für die Versorgung mit Heilmitteln keine Anträge an die Krankenkasse mehr gestellt werden müssen. Mir ist klar, dass die Länge der Mail für manchen abschreckend wirken kann. Lasst Euch davon nicht abschrecken. Ich denke für manche Familie lohnt es sich.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Jentzsch
Kassenführer
LEONA e.V.
Mail der BAG Selbsthilfe zum o.g. Thema vom 02.01.2017:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Mai diesen Jahres wurden Änderungen zu den Regelungen für den
langfristigen Heilmittelbedarf in der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Das
Verfahren zur Genehmigung wurde vereinfacht und einige weitere Diagnosen in die
Liste für den langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen. Die Änderungen der
Heilmittelrichtlinie treten zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Den entsprechenden Beschluss und die Diagnoseliste zum langfristigen
Heilmittelbedarf finden Sie unter diesem Link: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2590/
Die neue Liste für besondere Verordnungsbedarfe (sog. BVB-Liste), die die
bundesweiten Praxisbesonderheiten ablösen wird, finden Sie hier: http://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvorgaben_Wirtschaftlichkeitspruefung_Aenderungsvereinbarung.pdf
Es wird darauf hingewiesen, dass beide Listen das gleiche Ziel verfolgen:
Sie sollen den langfristigen Heilmittelbedarf von Menschen mit chronischen
Erkrankungen absichern. Die Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf ist
allerdings im Gegensatz zur sog. BVB-Liste nicht abschließend ausgestaltet, was
in den ersten Diskussionen ein Erfolg der Patientenvertretung war. Dies
bedeutet, dass man einen langfristigen Heilmittelbedarf auch bei Diagnosen
geltend machen kann, die nicht auf der Liste enthalten sind, allerdings in der
Schwere mit den dort aufgeführten Krankheiten vergleichbar sind.
Zum Verständnis dieser sehr komplexen Regelungen möchten wir Sie auch noch
auf die neue Patienteninformation „Genehmigung eines langfristigen
Heilmittelbedarfs“ des G-BA aufmerksam machen.
Die neue Patienteninformation finden Sie hier: https://www.g-ba.de/downloads/17-98-3382/2016-12-05_G-BA_Patienteninformation_langfristiger%20Heilmittelbedarf_bf_WZ.pdf
Ansonsten wünschen wir Ihnen einen guten Start in neue Jahr!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Siiri Doka
Referatsleiterin Gesundheitspolitik und Selbsthilfeförderung
BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung
und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldorf
Tel.: 0211-31006-56
Fax.: 0211-31006-48
E-Mail: siiri.doka@bag-selbsthilfe.de
