Allen ambulant betreuten Pflegebedürftigen mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf werden auf Antrag zusätzliche Betreuungsleistungen aus der Pflegeversicherung bis zu 460 Euro pro Jahr erstattet. Diese Leistungen stehen auch Pflegebedürftigen zu, die vollstationär in Behinderteneinrichtungen gepflegt werden. Und zwar dann, wenn sie sich zum Beispiel in den Ferien oder an Wochenenden bei ihrer Familie aufhalten.
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