Inhalt

Neue Pflegeleistung

Demente Patienten benötigen ebenso wie geistig Behinderte und psychisch Kranke neben rein pflegerischer Hilfe oftmals in erheblichem Maß Betreuung und Beaufsichtigung. Seit dem 1. April dieses Jahres gibt es deshalb eine neue Leistung.

Allen ambulant betreuten Pflegebedürftigen mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf werden auf Antrag zusätzliche Betreuungsleistungen aus der Pflegeversicherung bis zu 460 Euro pro Jahr erstattet. Diese Leistungen stehen auch Pflegebedürftigen zu, die vollstationär in Behinderteneinrichtungen gepflegt werden. Und zwar dann, wenn sie sich zum Beispiel in den Ferien oder an Wochenenden bei ihrer Familie aufhalten.