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Neues Gesetz gibt Planungssicherheit für ambulante Kinderhospizdienste

Meilenstein für Hospizbegleitung sterbender Kinder

Neues Gesetz gibt Planungssicherheit für ambulante Kinderhospizdienste - gerechtere Verteilung der Gelder möglich

Der Bundestag hat die Finanzierung ambulanter und stationärer Hospize neu geregelt und damit die Basis für Planungssicherheit bei den entsprechenden Einrichtungen geschaffen (§39a Abs. 1 und 2 SGB V.) Marcel Globisch vom Deutschen Kinderhospizverein (DKHV) begrüßte die Novellierung: "Damit ist die Grundlage für die gesicherte Versorgung der lebensverkürzend erkrankten Kinder endlich gelegt". Jetzt gehe es darum, dass die Krankenkassen schnellstmöglich mit den Leistungserbringern zu Verhandlungen an einen Tisch kommen, um die Rahmenvereinbarung zu verhandeln, damit das Gesetz umgesetzt werden kann und in diesem Zuge die besonderen Belange der Kinder und Jugendlichen Berücksichtung finden. "Die Kinder können nicht warten".

Hintergrund der Novellierung war die unzureichende Finanzierung der Leistungen für stationäre Hospize und ambulante Dienste - sowohl für die Kinder als auch für die Erwachsenen. "Es gibt bisher keine zuverlässigen Kalkulationsmöglichkeiten", beschreibt Globisch, Leiter der ambulanten Kinderhospizarbeit beim DKHV, die unsichere Lage. "Am Anfang des Jahres wissen wir nicht, wie viel Geld wir für die Begleitungen am Jahresende abrechnen können. Hinzu kommt, dass die Leistungen in jedem Bundesland unterschiedlich bezahlt werden und sich die Beträge jedes Jahr ändern";. Mit der Neuregelung ist es jetzt auch möglich, wirtschaftlich vertretbare Bezugsgrößen festzulegen und eine Planungssicherheit zu bekommen.

Globisch: "Zudem erhielten unsere ambulanten Kinderhospizdienste nach dem alten Finanzierungsmodell immer weniger Geld von den Kassen. Je mehr sterbende Kinder wir begleiteten, desto geringer war umgerechnet der Betrag für eine Begleitung - bei steigenden Kosten. Unser Erfolg hatte also finanziell negative Auswirkungen. Das war eine paradoxe Situation". So seien in den 16 Diensten des Deutschen Kinderhospizvereins pro Jahr mehr als 500 000 ¤ an Kosten entstanden - weniger als die Hälfte war bisher durch Gelder der Krankenkassen gedeckt. Dabei sei es wesentlich aufwendiger, die besonderen Belange der Kinder zu berücksichtigen. "Die Begleitungen sind länger und die Fahrtwege zu den Familien sind durch ein größeres Einzugsgebiet weiter. Es ist gut, dass durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit gegeben wird, die finanzielle Situation der ambulanten Kinderhospizdienste zu verbessern", erläutert Globisch. "Denn sterbende Kinder und ihre Familien haben ein Recht auf eine angemessene Versorgung und Begleitung".

Der Gesetzentwurf wird am 18.6.2009 im Plenum des Deutschen Bundestags verabschiedet.

 

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Ansprechpartner für Nachfragen: Marcel Globisch, Tel. 0151/ 5062 9795