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NRW: Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe I abgelehnt? - Fälle gesucht!

Der Dortmunder Rechtsanwalt Ralph J. Jurisch sucht für eine geplante Verfassungsbeschwerde Fallbeispiele, wo Kindern in NRW die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht bzw. Integrativer Lerngruppe ab der Sekundarstufe I (ab Klasse 5) verwehrt wurde.


Davon betroffene Familien setzen sich bitte direkt mit Herrn Rechtsanwalt Jurisch (Tel. 0231-5860888; E-Mail: RA.RJurisch@Kanzlei-Jurisch.de) in Verbindung.