bvkm-pressemitteilung
Pflegegeld von Heimbewohnern wird rechtswidrig gekürzt
bvkm bietet kostenlosen Musterwiderspruch an
Heimbewohner, die am Wochenende oder in den Ferien bei ihren Eltern zu Besuch sind, erhalten pro Pflegetag in der Familie anteiliges Pflegegeld. Bislang zahlten die Pflegekassen pro Tag 1/30 des maßgeblichen monatlichen Pflegegeldes. Neuerdings wenden die Kassen eine für die Betroffenen ungünstigere Berechnungsmethode an. Dies führt z.B. bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe I zu einer Leistungskürzung von 57 Prozent.
Um gegen die Kürzung des anteiligen Pflegegeldes Widerspruch einzulegen, stellt der bvkm eine Argumentationshilfe zur Verfügung.
Detaillierte Informationen erhalten Sie in angehängter Pressemitteilung.
Bitte leiten Sie diese Meldung auch an weitere mögliche InteressentInnen weiter.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Anne Ott
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Bundesverband für körper- und
mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Brehmstr. 5-7
40239 Düsseldorf
fon 0211 / 64004-21
fax 0211 / 64004-20
anne.ott@bvkm.de
www.bvkm.de
Neue Meldung vom 27.04.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen kostenlosen Musterwiderspruch gegen die rechtswidrige Kürzung des Pflegegeldes von Heimbewohnern aktualisiert. Er enthält jetzt einen Passus, in dem angeregt wird, das Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen, bis auf politischer Ebene eine Lösung für die Problematik gefunden ist. Eine solche Lösung hat der bvkm gemeinsam mit den anderen Fachverbänden für Menschen mit Behinderung vom Bundesversicherungsamt gefordert.