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Pflegestärkungsgesetz II * Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2017

Zum 1. Januar 2017  wurde das neue Pflegestärkungsgesetz II eingeführt. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade. Das Begutachtungssystem, nach dem der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt wird, wurde dazu auf eine neue Grundlage gestellt. Wer bis 31.12.2016 pflegebedürftig war, wird ohne erneute Begutachtung in das neue System übergeleitet. Die wesentlichen Änderungen des PSG II stellt die Kurzübersicht des bvkm  dar und Hintergründe zu den Neuregelungen in der Pflege erläutert das Bundesministerium für Gesundheit.