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PM der BAG-Selbsthilfe zu Verabschiedung des Heil- und Hilfsmittelstärkungsgesetz

Anbei

findet sich hier die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses zum

Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz sowie eine Pressemitteilung von der BAG Selbsthilfe.

Hier ist der begleitende Originaltext aus der Mail der BAG vom 16.02.2017.

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Sehr

geehrte Damen und Herren, liebe

Kolleginnen und Kollegen,

 

anbei

übersenden wir Ihnen die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses zum

Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz, das heute in dieser Form im

Bundestag verabschiedet wurde. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt dieses Gesetz

nachdrücklich, auch wenn zwar viele, aber leider nicht alle unsere Anliegen

berücksichtigt wurden.

 

Gleichzeitig

gehen wir davon aus, dass das Thema unter Umständen auf der Agenda bleibt; Roy

Kühne von der CDU/ CSU Fraktion hat heute eine Begleitung des Gesetzes durch

die Politik und Sanktionen für Umsetzungsdefizite gefordert. Dies begrüßen wir

sehr, weil viele Defizite im Hilfsmittelbereich auf Problem in der Umsetzung

zurückzuführen sind. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, uns bei derartigen

Problemen entsprechende Nachricht zu geben. Ferner ist es immer auch eine

sinnvolle Möglichkeit, Umsetzungsdefizite an den Patientenbeauftragten

weiterzuleiten, der hier maßgeblich das Gesetz initiiert und vorangetrieben

hat.

 

Die BAG

SELBSTHILFE hat das Gesetzgebungsverfahren von Anfang an intensiv begleitet,

zunächst durch Forderungspapiere, später durch Stellungnahmen, Teilnahme an

Anhörungen und natürlich Einzelgespräche. Wichtig und hilfreich war es aber

auch, dass viele unsere Mitgliedsverbände ebenfalls aktiv waren und wir uns

dabei untereinander gut abgestimmt haben. Herzlichen Dank insoweit nochmals an

alle für die Aktivitäten und viele wichtige Hinweise fürs

Gesetzgebungsverfahren!   

 

Einen

guten Überblick über die verschiedenen Maßnahmen des Gesetzgebungsverfahrens

bietet die Information des Bundesgesundheitsministeriums zum Kabinettsentwurf:

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2016/hhvg-im-kabinett.html

 

Gegenüber

diesem Kabinettsentwurf wurden viele – zusätzliche - Forderungen des BAG SELBSTHILFE

und ihrer Mitgliedsverbände aufgegriffen:

 

    1. Ausnahmeregelung bei Sehhilfen

 

Hier

wurde eine wichtige und aus unserer Sicht gute Ausnahmeregelung für Menschen

mit schweren Sehbeeinträchtigungen geschaffen (S. 10 der Beschlussempfehlung).

Nach dem Ausschluss der Brillen aus der Erstattungsfähigkeit wurde eine

unzureichende Ausnahme geschaffen, die in der Praxis kaum funktionierte.

Hierauf hatten wir hingewiesen und eine erfreulich nahe an unseren Vorschlägen

orientierte Regelung erreicht.

 

 

2. Ausschreibungen bei Hilfsmitteln

mit einem hohen Dienstleistungsanteil

 

Hier

gab es seit neuerem zunehmend Ausschreibungen in sensiblen Bereichen wie der

Stoma-Versorgung und der ableitenden Inkontinenzversorgung, bei denen eine

schlechte Versorgung und ständige Umversorgung der Patienten kaum hinnehmbar

erscheint. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns sehr, dass hier die

Formulierung in § 127 Abs. 1 S. 4 „in der Regel“ gestrichen wurde.

 

 

3. Modellvorhaben bei podologischer

Therapie

 

Hier

hat die Bundesregierung eine Anregung der BAG SELBSTHILFE aufgegriffen, bei

Schädigungen, die mit Diabetes vergleichbar sind, Modellvorhaben zur Podologie

zu vereinbaren. Die BAG SELBSTHILFE hatte jedoch – weitergehend – eine Aufnahme

in die Regelversorgung bzw. ein entsprechenden Auftrag an den GBA gefordert.

Dennoch kann ein Modellvorhaben ein guter erster Schritt für Verbesserungen

sein, es muss allerdings darauf geachtet werden, dass diese Modellvorhaben auch

tatsächlich vereinbart werden.