Hier ist der begleitende Originaltext aus der Mail der BAG vom 16.02.2017.
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Sehr
geehrte Damen und Herren, liebe
Kolleginnen und Kollegen,
anbei
übersenden wir Ihnen die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses zum
Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz, das heute in dieser Form im
Bundestag verabschiedet wurde. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt dieses Gesetz
nachdrücklich, auch wenn zwar viele, aber leider nicht alle unsere Anliegen
berücksichtigt wurden.
Gleichzeitig
gehen wir davon aus, dass das Thema unter Umständen auf der Agenda bleibt; Roy
Kühne von der CDU/ CSU Fraktion hat heute eine Begleitung des Gesetzes durch
die Politik und Sanktionen für Umsetzungsdefizite gefordert. Dies begrüßen wir
sehr, weil viele Defizite im Hilfsmittelbereich auf Problem in der Umsetzung
zurückzuführen sind. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, uns bei derartigen
Problemen entsprechende Nachricht zu geben. Ferner ist es immer auch eine
sinnvolle Möglichkeit, Umsetzungsdefizite an den Patientenbeauftragten
weiterzuleiten, der hier maßgeblich das Gesetz initiiert und vorangetrieben
hat.
Die BAG
SELBSTHILFE hat das Gesetzgebungsverfahren von Anfang an intensiv begleitet,
zunächst durch Forderungspapiere, später durch Stellungnahmen, Teilnahme an
Anhörungen und natürlich Einzelgespräche. Wichtig und hilfreich war es aber
auch, dass viele unsere Mitgliedsverbände ebenfalls aktiv waren und wir uns
dabei untereinander gut abgestimmt haben. Herzlichen Dank insoweit nochmals an
alle für die Aktivitäten und viele wichtige Hinweise fürs
Gesetzgebungsverfahren!
Einen
guten Überblick über die verschiedenen Maßnahmen des Gesetzgebungsverfahrens
bietet die Information des Bundesgesundheitsministeriums zum Kabinettsentwurf:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2016/hhvg-im-kabinett.html
Gegenüber
diesem Kabinettsentwurf wurden viele – zusätzliche - Forderungen des BAG SELBSTHILFE
und ihrer Mitgliedsverbände aufgegriffen:
1. Ausnahmeregelung bei Sehhilfen
Hier
wurde eine wichtige und aus unserer Sicht gute Ausnahmeregelung für Menschen
mit schweren Sehbeeinträchtigungen geschaffen (S. 10 der Beschlussempfehlung).
Nach dem Ausschluss der Brillen aus der Erstattungsfähigkeit wurde eine
unzureichende Ausnahme geschaffen, die in der Praxis kaum funktionierte.
Hierauf hatten wir hingewiesen und eine erfreulich nahe an unseren Vorschlägen
orientierte Regelung erreicht.
2. Ausschreibungen bei Hilfsmitteln
mit einem hohen Dienstleistungsanteil
Hier
gab es seit neuerem zunehmend Ausschreibungen in sensiblen Bereichen wie der
Stoma-Versorgung und der ableitenden Inkontinenzversorgung, bei denen eine
schlechte Versorgung und ständige Umversorgung der Patienten kaum hinnehmbar
erscheint. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns sehr, dass hier die
Formulierung in § 127 Abs. 1 S. 4 „in der Regel“ gestrichen wurde.
3. Modellvorhaben bei podologischer
Therapie
Hier
hat die Bundesregierung eine Anregung der BAG SELBSTHILFE aufgegriffen, bei
Schädigungen, die mit Diabetes vergleichbar sind, Modellvorhaben zur Podologie
zu vereinbaren. Die BAG SELBSTHILFE hatte jedoch – weitergehend – eine Aufnahme
in die Regelversorgung bzw. ein entsprechenden Auftrag an den GBA gefordert.
Dennoch kann ein Modellvorhaben ein guter erster Schritt für Verbesserungen
sein, es muss allerdings darauf geachtet werden, dass diese Modellvorhaben auch
tatsächlich vereinbart werden.
