[quote]Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete und politisch Interessierte,
die nun geplante Debatte und Abstimmung im Bundestag für ein Moratorium zu Präimplantationsdiagnostik (PID) gründet sich auf dem Urteil des BGH im Sommer dieses Jahres, das zu einer bedingten Erlaubnis zur Zulassung der PID führte. Gerne möchte ich in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass sich im Jahr 2001 die erste Deutsche Bürgerkonferenz in Dresden zum "Streitfall Gendiagnostik" bereits eingehend auch mit PID befasst hat. Die anfängliche Abstimmung ergab zunächst eine Mehrheit für PID. Die Abstimmung nach erfolgter Information durch mehrere Kompaktseminare und einer dreitägigen Abschlusskonferenz durch hochrangige Vertreter aus Forschung, Medizin, Humangenetik, Bioethik, Behindertenverbänden, Beratung, Frauenrecht u.ä. ergab dann eine große Mehrheit gegen PID. Das Bundesforschungsministerium förderte damals diese Konferenz. Die Dokumentation verschwand in der Versenkung. Es würde sich lohnen, diese auf ihre Argumente gegen PID hin zu prüfen und in den Abstimmungsprozess mit einzubeziehen.
Auch die eher oberflächlichen Argumente, die so logisch klingen, aber den Kern der Sache nicht erfassen, sollten genauer überprüft werden z.B. : "Was die pränatale Diagnostik "erlaubt", muss für die Präimplantationsdiagnostik genauso gelten". Doch die ärztlichen Richtlinien zur pränatalen Diagnostik betonen in ihrer Präambel: "Keine Maßnahme der pränatalen Diagnostik hat eine eugenische Zielsetzung". Die PID ist aber eine reine Selektionsmaßnahme. Der Abbruch einer Schwangerschaft aus pränatalmedizinischer Sicht ist die Lösung eines schwerwiegenden Konfliktes aus einer Notlage heraus, die anders nicht zu lösen ist, und nicht eine automatische Folge des Untersuchungsangebots. Mag sein, dass es im Alltag in der Praxis zu gehandhabt wird, aber es entspricht nicht der Intention der entsprechenden Gesetzgebung (siehe §218 STGB, Schwangerschaftskonfliktgesetz, Gendiagnostikgesetz). In der Stellungnahme des Deutschen Ärztinnenbundes ,siehe Anlage, finden Sie diese Argumentationsschiene sehr gut ausgeführt und wissenschaftlich begründet.
Auf Grund der Meldung zur Vergabe des Nobelpreises an Prof. Edwards zur Errungenschaft der künstlichen Befruchtung habe ich einen kritischen Kommentar dazu verfasst.Ich habe mich mit den Hintergründen der Forschung von Edwards und seinen Zielen schon lange und mehrfach befasst.
Da ich vermute, dass diese Hintergründe nicht oder nur wenigen bekannt sind, sondern die Erfolge der künstlichen Befruchtung als solche und auch der PID im Vordergrund stehen, möchte ich diese Informationen an Sie als Politiker/innen und die betreffenden Stellen zur Kenntnisnahme gerne weitergeben. Gleichzeitig möchte ich Sie bitten, es an die Stellen weiterzureichen, von denen Sie denken, dass es sinnvoll sei.
Mit freundlichen Grüßen
Annegret Braun
Leiterin der PUA-Beratungsstelle
zu Pränatalen Untersuchungen und Aufklärung
Diakonisches Werk Württemberg
Heilbronner Str. 180
70191 Stuttgart
Tel.: 0711/1656-341
Mail: pua@diakonie-wuerttemberg.de
www.diakonie-wuerttemberg.de/direkt/pua[/quote]
