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Pressemitteilung des bvkm - Regierung will der Reform der Eingliederungshilfe die Geschäftsgrundlage entziehen

Auf der Sitzung Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz (AG BTHG) am 12. März 2015 teilte der Vertreter des Bundesfinanzministeriums mit, dass sich die Spitzen der Koalitionsparteien darauf verständigt haben, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen durch eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe in Höhe von 5 Mrd. Euro nicht mehr vorgesehen ist.

Stattdessen sollen diese Mittel direkt und ohne einen Zusammenhang mit den Leistungen für Menschen mit Behinderung zur Stärkung der Kommunalfinanzen direkt in die Haushalte der Städte und Kreise fließen. Weitere Mittel zur Umsetzung der Reform oder gar für Leistungsverbesserungen sind bisher nicht in der Finanzplanung der Bundesregierung vorgese-hen.

 

Damit ist der Arbeit an der Reform der Eingliederungshilfe eine wesentliche Grundlage entzogen. Die Verbände behinderter Menschen haben sich bisher aktiv und konstruktiv in die Beratungen der AG BTHG eingebracht. Eine Teilhabe an der Gesellschaft und die Umsetzung der UN BRK für Menschen mit Behinderung, die auf Leistungen von Einrichtungen und Diensten angewiesen sind, kann es nur geben, wenn das im Sozialhilferecht verankerte System der Eingliederungshilfe grundlegend reformiert wird. Die Umstellung der institutionellen Behindertenhilfe auf eine personenzentrierte Leistungsgestaltung, die Überwindung der Unterscheidung von stationären und ambulanten Leistungen, eine auf die Lebenssituation angepasste Bedarfsfeststellung und Bedarfsdeckung sind wesentliche Elemente der Reformvorhabens. Bedeutende Teile eines zwar wenig entwicklungsfähigen, aber bislang weitgehend funktionierenden Systems der Behindertenhilfe werden damit auf-gegeben.

 

Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und ihre Verbände waren bisher bereit, die Risiken der Umstellungen zu tragen und an einer zukunftsfähigen Eingliederungshilfe mitzuarbeiten. Sie konnten auf der Grundlage des Koalitionsvertrages davon ausgehen, dass sie den Umbau zusammen mit Eingliederungshilfeträgern gestalten, die um rund ein Drittel von den Kosten entlastet werden. Auch konnte man davon ausgehen, dass der Zufluss der Bundesbeteiligung an der Eingliederungshilfe so gestaltet werden kann, dass damit ein Zugewinn an Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit erreicht wird und die Schnittstellenprobleme, z. B. zu den Leistungen der Pflegeversicherung, gelöst werden können.

 

Ohne die 5 Mrd. Euro im Haushalt des BMAS fehlt nicht nur ein wichtiger Motor für die Reform. Es fehlen auch wesentliche Gestaltungselemente, und die Reform muss mit Leistungsträgern umgesetzt werden, die sich vor Ausgabensteigerungen alleine durch Fallzahlensteigerungen ohne eine Chance auf Entlastung gestellt sehen.

 

Ohne Gestaltungsmöglichkeiten und ohne Geld für Leistungsverbesserungen ist die Reform nicht zu machen. Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen sind auf eine gesicherte und zukunftsfähige Eingliederungshilfe angewiesen. Sie erwarten von der Bundesregierung und den Koalitionsparteien, dass sie sich an die Vereinbarung halten und die Sicherung der Kommunalfinanzen nicht gegen die Zukunft der Hilfen für Menschen mit Behinderung ausspielen.

 

 

Düsseldorf, 16.03.2015

(Quelle: PM des bvkm vom 16.03.2015 (siehe auch Anlage)