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Probleme mit Inkontinenzversorgung

Probleme mit Inkontinenzversorgung an den bvkm e.V. melden!

 

Menschen mit Behinderung bekommen zunehmend Probleme, Inkontinenzhilfen, also Windeln und Vorlagen, in austreichender Qualität und Menge zu erhalten. Hintergrund sind häufig vertragliche Regelungen, die die jeweilige Krankenkasse der Betroffenen mit einer Reihe von Leistungserbringern getroffen hat.

Leistungserbringer sind Apotheken, Sanitätshäuser, und andere Anbieter von Inkontinenzhilfen. Geregelt ist in den Verträgen unter anderem, welche monatliche Vergütungspauschale die Leistungserbringer von den Kassen erhalten, wenn sie Versicherte mit Inkontinenzhilfen versorgen. Die Pauschale variiert für erwachsene Versicherte von 22¤ netto (z.B. Techniker-Krankenkasse) bis zu 31,93¤ netto (z.B. AOK Bayern).

 

Der Bundesverband für Körper-und mehrfachbehinderte Menschen(bvkm) hat vermehrt Hinweise erhalten, dass einige Leistungserbringer nicht bereit sind, behinderte Memschen, die einen hohen Bedarf an Inkontinenzhilen haben, zu diesen Konditionen zu versorgen, obwohl sie hierzu vertraglich verpflichtet sind. Teilweise wird die Versorgung ganz abgelehnt, teilweise wird eine ausreichende Versorgung nur gegen Aufzahlung angeboten. Viele Betroffene scheuen in dieser Situation die Auseinandersetzung mit der Krankenkasse. Auch weil Inkontinenz häufig ein Thema ist, über das man lieber schweigt.

 

Aus purer Verzweiflung unterschreiben Betroffene stattdessen Erklärungen der Leistungserbringer, in denen sie sich gegen eine entsprechende Aufzahlung mit einer "höherwertigen" Inkontinenzversorgunga einverstanden erklären. Die Krankenkasse zahlt dem Leistungserbringer daraufhin die vereinbarte monatliche Vergütungspauschale und dieser sorgt gegen Aufpreis für eine optimale Versorgung. Bei der Krankenkasse entsteht auf diese Weise der Eindruck, es sei alles vertraglich sichergestellt. Die Realität sieht oft leider anders aus.

 

Um diese Realität anhand möglichst vieler konkreter Beispiele aus der Praxis belegen zu können, brauchen wir Ihre Hilfe! Bitte schildern Sie uns ihre Erfahrungen. Berichten Sie uns von Ihrer (vergeblichen) Suche nach geeigneten Leistungserbringern, den Auseinandersetzungen mit Ihrer Krankenkasse sowie davon, ob Sie über die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 ¤ im Monat hinaus weitere Aufzahlungen leisten müssen. Wir sammeln Ihre Berichte und werden sie als Grundlage für politische Forderungen an den Gesetzgeber nutzen.

 

Selbstverständlich wird Ihre Anonymität und die Vertraulichkeit Ihrer Unterlagen gewährt.

Bitte schreiben Sie uns!

Kontakt: Bundesverband für körper-und mehrfachbehinderte Menschen, Brehmstaße 5-7, 40239 Düsseldorf oder schicken Sie uns eine E-Mail an: info@bvkm.de