Was muss ich beachten, wenn ich mir ein Hilfsmittel selbst beschaffen will?
Wird Ihr Antrag weiterhin rechtswidrig abgelehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Ihrer Krankenkasse Klage beim Sozialgericht erheben. Da ein Klageverfahren aber sehr lange dauert, können Sie sich das Hilfsmittel unter bestimmten Voraussetzungen selbst beschaffen und dann Kostenerstattung von der Krankenkasse verlangen, wenn Sie das Hilfsmittel zeitnah benötigen.
Über die Möglichkeiten und Risiken dieses Wegs informiert Sie die Patienteninformation der UPD “Selbstbeschaffung von Hilfsmitteln und Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung”.
Ich benötige ein aufwändiges Hilfsmittel, z.B. einen Rollstuhl, was muss ich beachten?
Zunächst ist es wichtig, dass der Arzt, der das Rezept ausstellt, möglichst detailliert beschreibt, wie fit der Nutzer des Hilfsmittel ist, wozu das Hilfsmittel gebraucht wird, welche Möglichkeiten sich dem Nutzer mit einem guten Hilfsmittelmodell eröffnen usw. Je genauer der Arzt den körperlichen Zustand des Patienten und das benötigte Hilfsmittel beschreibt, desto besser.
In der Regel wenden Sie sich dann an ein Sanitätshaus und lassen sich dort beraten. Die Berater sollten sich mit den verschiedenen Krankheitsbildern und Pflegesituationen auskennen. Ein gutes Sanitätshaus schickt die Mitarbeiter zu den Betroffenen nach Hause, um einen auf Ihre Bedürfnisse und häuslichen Gegebenheiten abgestimmtes Hilfsmittel vorzuschlagen. Das Sanitätshaus reicht dann einen Kostenvoranschlag zusammen mit dem Rezept bei der Krankenkasse ein.
Auch hier gilt: Je genauer dieser Vorschlag auf die Bedürfnisse des Nutzers ausgestellt ist, umso größer ist die Chance auf eine Genehmigung des Hilfsmittels. Dabei spielen die persönliche Situation, das Wohnumfeld sowie die Lebensumstände eine Rolle.
Bei der Beratung durch ein Sanitätshaus sollten Sie berücksichtigen, dass das Sanitätshaus u. U. davon profitiert, wenn Sie ein höherwertiges Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragen.
Zu weiteren Fragen können Sie sich entweder an eine der Patientenberatungsstellen in NRW (s.u.) persönlich oder telefonisch wenden oder das bundesweite UPD-Beratungstelefon anrufen. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0800 / 011 77 22 erreichbar und kostenlos.
Die Beratungsstellen der unabhängigen Patientenberatung in NRW:
UPD - Beratungsstelle Bielefeld, Breite Str. 8, 33602 Bielefeld, Telefon: 0521 / 133561 (Träger: Gesundheitsladen Bielefeld e.V.)
[email]bielefeld@upd-online.de[/email]
UPD - Beratungsstelle Köln, Venloer Straße 46, 50672 Köln, Telefon: 0221 / 47 40 555 (Träger: gesundheitsladen köln e.v. und Sozialverband VdK LV NRW)
[email]koeln@upd-online.de[/email]
UPD - Beratungsstelle Witten, Annenstraße 114a, 58453 Witten, Telefon: 02302 / 39 288-0 (Träger: Die Paritätische | Förderverein für soziale Arbeit Ennepe-Ruhr/Hagen e. V.)
[email]witten@upd-online.de[/email]
