Ich bin auf der Suche nach einem Beförderungsgesetz für geistig Behinderte.
Meine Tochter hat das "B" und das Schulamt ist der Meinung, dass ich für den Schulweg selbst verantwortlich wäre. Richtig? Wie kann ich eine Arbeit annehmen, wenn ich meine Tochter immer um 13.30 Uhr abholen muß (Freitags 11.30 Uhr)? Kann man da nichts machen ? Sie hat ausserdem Pflegestufe 2 und ist bald 11 Jahre alt. Muss ich mich laut Gesetze ihr voll unterordnen oder gibt es "Ausbruchsmöglichkeiten" ? Sie ist wie gesagt "nur" geistig behindert, aber als orientierungslos eingestuft.
Vielleicht gibt es ja da draußen jemanden der sich damit auskennt.
Vielen Dank erstmal für euer Interesse das zu lesen.