Sexualaufklärung von Menschen mit Beeinträchtigungen ist ein Arbeitsschwerpunkt der BZgA. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zur Sexualaufklärung entwickelt die BZgA Konzepte und Materialien zur Sexualaufklärung, die auf unterschiedliche Zielgruppen abgestimmt sind. Ergänzt wird dieser gesetzliche Auftrag durch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, die die Bundesregierung mit dem nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt.
Ein Ausgangspunkt dieses Konzepts: Sexualität ist ein existenzielles Grundbedürfnis des Menschen, ein zentraler Bestandteil seiner Identität und Persönlichkeitsentwicklung. Ziel ist es, Menschen zu einem verantwortlichen, gesunden und selbstbestimmten Umgang mit Sexualität und Familienplanung in einem umfassenden Sinne zu befähigen. Die BZgA will mit diesem Konzept und den daraus für die Zukunft abzuleitenden Aufgaben zur Verbesserung der Situation beeinträchtigter Menschen beitragen.
Die Broschüre kann unter Konzept - Sexualaufklärung von Menschen mit Beeinträchtigungen bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.
(Quelle: www.forschung.sexualaufklaerung.de/4667.html vom 15.10.2015)
