In allen Ländern gibt es regionale Anlauf- und Beratungsstellen, an die sich Betroffene bis zum 31. Dezember 2019 wenden können. Diese Stellen können bei Bedarf auch Hausbesuche machen und Assistenz anbieten.
Regionale Anlauf- und Beratungsstellen
Richten Sie bitte Ihre Anfragen an die Stiftung Anerkennung und Hilfe mailto:info@stiftung-anerkennung-hilfe.de
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