Inhalt

Vererben zugunsten behinderter Menschen / bvkm aktualisiert Broschüre

Düsseldorf, Mai 2010 Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen bewährten Rechtsratgeber „Vererben zugunsten behinderter Menschen” umfangreich aktualisiert. Ausführlich wird in der Broschüre erläutert, welche erb- und sozialhilferechtlichen Aspekte bei der Gestaltung eines sogenannten Behindertentestaments zu berücksichtigen sind.

 

Die Neuauflage berücksichtigt die am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Erbrechtsreform und geht auf mögliche Probleme ein, die sich bei der Errichtung eines Behindertentestaments ergeben können. Dargestellt wird zum Beispiel, wie sich lebzeitige Schenkungen an die nicht behinderten Kinder auf die Gestaltung des Testaments auswirken und welche Regelungen zu treffen sind, damit ein behindertes Kind nach dem Tod der Eltern im Elternhaus wohnen bleiben kann.


In einem konkreten Beispiel wird verdeutlicht, welche Regelungen in einem Behindertentestament zu treffen sind. Ein solches Testament gibt Eltern die Möglichkeit, ihr behindertes Kind wirksam und zu seinem Nutzen erben zu lassen. Denn das Kind erhält auf diese Weise finanzielle Mittel aus der Erbschaft, mit denen es zum Beispiel medizinische Leistungen bezahlen oder sich an seinem Geburtstag Wünsche erfüllen kann.


Die Broschüre steht im Internet als Download unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik” zur Verfügung. Sie kann außerdem in gedruckter Form zum Preis von 3 Euro (inkl. Porto) unter folgender Adresse bestellt werden:

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Stichwort „Testament”, Brehmstr. 5-7,40239 Düsseldorf. E-Mail: verlag@bvkm.de



Achtung Nachtrag:

In seinem Urteil vom 19.01.2011 hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zur Wirksamkeit des so genannten "Behindertentestaments" noch einmal bekräftigt (siehe [url=index.php?module=Downloads&func=display&lid=360]Infobrief Sozialrecht März 2011[/url]).