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Vom Kinderarzt zum Hausarzt - ein Artikel aus der Lebenshilfe-Zeitung 1/2016

Wenn Jugendliche mit Behinderung erwachsen werden, ist der Kinderarzt für sie nicht mehr zuständig.Der Arzt kann für den jungen Erwachsenen die Kosten für die Behandlung nicht mehr abrechnen. Aber man kann mit den Krankenkassen verhandeln. Dann kann der Jugendliche einige Zeit weiter zum Kinderarzt gehen. Das ist oft sinnvoll für einen guten Übergang


Mit freundlicher Freigabe der Redaktion Lebenshilfe-Zeitung vom 02.05.2016
und hier geht 's zu der im Artikel erwähnten Deutschen Gesellschaft für Transitionsmedizin e.V.