Da die Inanspruchnahme einer persönlichen Assistenz, ohne die die meisten Menschen mit Behinderung nicht (über-)leben könnten, unter die Sozialhilfe fällt, gelten für diese auch die entsprechenden Regelungen.
Behinderte zahlen die üblichen Steuern und Abgaben. Darüber hinaus zieht der Staat aber bis zu 40% des Einkommens zusätzlich ab. Sollte man trotzdem noch Geld sparen können, ist dies nicht gestattet. Mehr als 2.600 € darf ein Mensch mit Behinderungen, der auf intensive Hilfe angewiesen ist, nicht besitzen. Diese beiden Bestimmungen gelten auch für Ehepartner.
In Deutschland ist das Menschenrecht auf selbstbestimmtes Leben abhängig von der eigenen Wirtschaftsleistung. Dass es auch anders geht, zeigt beispielsweise Schweden: Dort erfolgt die Hilfe für Menschen mit Behinderungen einkommens- und vermögensunabhängig. Einfach, weil sie ohne die Hilfe nicht leben könnten.
Es geht um mehr: Auch viele weitere Probleme sollen und müssen im Bundesteilhabegesetz gelöst werden. Eltern mit Behinderung brauchen endlich Entlastung in Form von Elternassistenz; Menschen mit Behinderungen müssen sich unabhängig beraten lassen können und nicht von denen, die später auch die Kosten zu tragen haben; das Blindengeld muss zu einem Teilhabegeld für alle Menschen mit Behinderungen erweitert werden, nur so können Zusatzkosten aufgrund der Behinderung ausgeglichen werden; und vieles, vieles mehr.
Die neue Bundesregierung hat versprochen, ein Bundesteilhabegesetz zu verabschieden und darin auch die Abschaffung dieser Ungerechtigkeiten festzuhalten. Damit die Regierung nicht nur redet, sondern auch Tatsachen sprechen lassen muss -> unterschreiben Sie diese Petition!
Die UN-Behindertenrechtskonvention hat bereits alles gesagt: Es geht hier um Menschenrechte!
(Quelle: Weitergeleitete Mail der Achse vom 08.09.2016)
