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Windelgeld von der Krankenkasse

Windeln zahlt die Krankenkasse, wenn das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Dazu wird ein Attest vom Kinderarzt ausgestellt und der Krankenkasse mit einen formlosen Antrag zugeschickt. Wichtig ist, dass auf dem Attest steht, aufgrund welcher Grunderkrankung das Kind Tag und Nacht inkontinent ist.

Immer wieder kommt die Frage auf, ab wann die Krankenkasse die Windeln unserer Kinder zahlen muss. Die Mitarbeiterin einer Krankenkasse gab folgende Antwort:


Nach SGB V § 33 Hilfsmittel (1):

Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.


Weiter steht im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen:

Es entspricht durchaus der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr mit Windeln versorgt werden. Daher besteht grundsätzlich bis zu diesem Lebensalter keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.


Noch eins.

Es scheinen immer wieder Zweifel zu bestehen, wann das dritte Lebensjahr vollendet ist. Ein Lebensjahr ist immer mit dem Geburtstag vollendet (z.B.: das dritte Lebensjahr ist mit dem dritten Geburtstag vollendet).